Parteispenden können großzügig von der Steuer abgesetzt werden: Bis zu € 3.300 bei Singles und bis zu € 6.600 bei Ehepaaren.
Absetzbarkeit in 2 Stufen:
Stufe 1
Parteispenden bis € 1.650 von Singles (bei Ehepaaren bis € 3.300) mindern die Steuerschuld um 50 %.
Beispiel: Spende € 1.000 >>> € 500 können von der Steuer abgesetzt werden.
Stufe 2
Darüber hinaus können Parteispenden bis zur Höhe von weiteren € 1.650 bei Singles (bei Ehepaaren wieder bis zu € 3.300) zusätzlich als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Wir stellen bei Beträgen über € 300 eine Spendenquittung aus.
Bei geringeren Beträgen reicht der Zahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt.
Bitte gib Deinen vollständigen Namen und die vollständige Adresse an.